Das Sanierungsgebiet Ludwigshafen-Süd

Das Sanierungsgebiet zeichnet sich durch den typischen Charakter eines innerstädtischen Gebiets aus. Die Wohnnutzung überwiegt und die Mieten sind erschwinglich. Es gibt gute Einkaufsmöglichkeiten, eine vielfältige Gastronomie und weiterführende Schulen. Die Potentiale und Entwicklungsmöglichkeiten des Quartiers sind gut, aber es gibt auch Missstände, die behoben werden sollen. Deshalb hat der Stadtrat  2008 beschlossen, einen Bereich des Stadtteils Süd als Sanierungsgebiet förmlich festzulegen.

Was ist ein Sanierungsgebiet?

In einem Sanierungsgebiet sollen städtebauliche und funktionale Missstände aufgezeigt und behoben werden. Unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Öffentlichkeit werden Sanierungsziele in den Bereichen Baustruktur/Stadtgestaltung, Nutzungskonzepte, Wohnumfeld, Freiflächen und Verkehrsplanung gesetzt. Analysiert werden folglich auch alle privaten Grundstücke und Gebäude. So kann es sein, dass auch private Anwesen im Sanierungsbiet mit dem Ziel „Modernisierungsbedarf“ versehen wurden.

Was heißt Modernisierung?

Im Sinne des Baugesetzbuchs, Paragraf 177, sollen durch Modernisierung Mängel an Gebäuden behoben werden, die durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder andere Einwirkungen entstanden sind. Mängel liegen dann vor, wenn entweder die Nutzung des Gebäudes erheblich beeinträchtigt ist oder wenn es nach seiner äußeren Beschaffenheit das Straßen- oder Ortsbild stark beeinträchtigt. Es ist auch möglich, dass ein Haus stark sanierungsbedürftig ist, aber wegen seiner städtebaulichen, geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben soll.

Was wird gefördert? Inwiefern kann man dabei Steuern sparen?

Nach Paragraf 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches(BauGB) steuerlich begünstigt. Aber nicht alles, was man auf den ersten Blick als „Modernisierung“ bezeichnen könnte, darf von der Stadterneuerung für die Steuerbescheinigung anerkannt und somit steuerlich begünstigt werden. Hierfür gibt es feste Vorgaben:

Als „Modernisierung“ und somit auch für die Steuerersparnis anerkannt werden beispielsweise folgende Kosten:

  • Planung/Entwurf durch die Architektin bzw. den Architekten
  • Baumaterial, Faustregel: „Alles, was fest verbaut wird“.
  • Entsorgungskosten/Gebühren für Container
  • Leihgebühren für Werkzeuge
  • Rechnungen von Fachfirmen aller Baugewerke
  • Grundrissänderungen

Voraussetzungen:

  • Das zu sanierende Objekt muss in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet
  • Die Bescheinigung kann für Gebäude und Eigentumswohnungen erteilt werden.
  • Bevor mit der Modernisierung begonnen wird, muss ein so genannter Modernisierungsvertrag mit der Stadt Ludwigshafen abgeschlossen werden.
  • Bescheinigungsfähig sind Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des Paragrafen 177 BauGB.
  • Nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird, um diese beim Finanzamt erhöht steuerlich absetzen zu können, eine Steuerbescheinigung der Stadt Ludwigshafen, basierend auf dem zuvor abgeschlossenen Vertrag, benötigt.

 

Die Ausführungen ersetzen nicht eine umfassende steuerrechtliche Beratung. Insofern ist es sinnvoll, sich beim zuständigen Finanzamt oder bei Steuerfachleuten zusätzlich zu informieren